Aktuell

Revision des Aktienrechts

In diesem Jahr wird sich das Parlament mit der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts befassen. Ein Aspekt betrifft die Ausweitung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre, d.h. besserer Informationszugang, erleichterte Stimmabgabe bei Generalversammlungen und vor allem bessere Kontrolle der Unternehmensspitze sowie ihrer Entschädigungen. Der Entwurf des Bundesrates enthält Verbesserungsvorschläge wie etwa die individuelle, jährliche Wahl der Verwaltungsratsmitglieder oder die elektronische Stimmabgabe. Obwohl darin die Offenlegung der Entschädigungen vorgesehen ist, wird dem Aktionariat noch immer nicht zugebilligt, sich dazu zu äussern. Dasselbe gilt für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten. Solche zaghaften Vorschläge werden jedoch von den Wirtschaftsverbänden bekämpft. ACTARES hat sich bereits an der Vernehmlassung beteiligt (siehe ACTARES-Info 13) und wird künftig bei den Mitgliedern des Parlamentes für die Verbesserung der Aktionärsrechte eintreten.